Prävention vor Naturgefahren
Der Schutz vor Naturgefahren zählt daher zu den wichtigsten Sicherheitsaufgaben des Staates, die öffentlichen Investitionen in Schutzinfrastruktur sind Teil der Daseinsvorsorge.
Österreich verfügt über ein gut ausgebautes und funktionsfähiges Schutzsystem gegen Naturgefahren. Laut Bundesverfassung ist der Schutz vor Naturereignissen Aufgabe des Bundes. Im Bereich des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) wird er von den zuständigen Fachabteilungen - der Bundeswasserbauverwaltung (BWV) sowie der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) wahrgenommen.
Zu den wichtigsten lokalen Akteuren zählen die Ämter der Landesregierungen, Gemeinden, Wasserverbände und Wassergenossenschaften. Die Maßnahmen umfassen insbesondere technische Schutzinfrastrukturen, Schutzwald sowie die Gefahrenzonenpläne. Diese Planungen informieren die Bevölkerung über die von Naturgefahren bedrohten Gebiete, die für eine Nutzung als Siedlungs- oder Wirtschaftsraum nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar sind.
Naturkatastrophen nehmen in Österreich unter dem Einfluss des Klimawandels tendenziell zu. Insbesondere lokale Starkniederschläge können schwer vorhersehbare Extremereignisse auslösen. Neue Risiken und Anpassungsbedarf ergeben sich zudem durch Dürre, Stürme, Waldbrand oder Borkenkäferkalamitäten, insbesondere im Bereich des Schutzwaldes. Der steigenden Verletzlichkeit des menschlichen Lebensraums kann nur durch eine nachhaltige Weiterentwicklung und Investition in Schutzinfrastruktur sowie die Pflege der Schutzwälder entgegengewirkt werden. Besonders wichtig ist auch die Forschung im Bereich Schutz vor Naturgefahren, um gezielt Maßnahmen gegen Elementargefahren zu forcieren.
Schutz vor Naturgefahren – Gesamtmittel 2019
Große Bedeutung haben Sofortmaßnahmen zur Erhaltung der bestehenden Schutzinfrastruktur sowie zur unmittelbaren Behebung von Katastrophenschäden. Durch den Klimawandel nehmen sowohl Oberflächenabflüsse als auch die Menge der transportierten Feststoffe zu. Murgänge und Rutschungen häufen sich. Daher wird neben der Maßnahmensetzung auch laufend in die Weiterentwicklung der Schutztechnologie hin zu innovativen Schutzkonzepten investiert.
Auch Schutzwald und Lawinenschutz haben in den letzten Jahren neue Bedeutung gewonnen. Nach dem Lawinenwinter 2019 hat die Bundesregierung ein Sonderpaket für den Lawinenschutz im Ausmaß von 45 Mio. Euro beschlossen. Der große Handlungsbedarf ergibt sich aus der zunehmenden Bedrohung durch Extremereignisse mit zerstörerischer Wirkung für Schutzwälder, wie zum Beispiel den Sturm Vaia im Oktober 2018.
Sturmtief Vaia im Oktober 2018
Das Tiefdruckgebiet „Vaia“ brachte von Norditalien bis zu den Tauern orkanartige Stürme mit Spitzen über 200 Kilometer pro Stunde gefolgt von rekordverdächtigen Niederschlagsmengen. Der Sturm erreichte Österreich am Abend des 29. Oktobers 2018 und verursachte große Schäden in Osttirol, dem Lesachtal, Mölltal, Drautal, Gailtal sowie im Bezirk Völkermarkt. Es kam zu zahlreichen Überschwemmungen, Murenabgängen, Schäden an Häusern, Infrastruktur und Eigentum sowie zahlreichen Windwürfen. Der Verlust der Schutzfunktion der Wälder ist in diesem Ausmaß beispiellos in Österreich.
Schäden in Kärnten und Osttirol
In Kärnten und Osttirol sind insgesamt rund 4.300 Hektar Waldfläche von Windwurf mit einer Schadholzmenge von ca. 2 Millionen Kubikmeter betroffen. Mehr als 4.000 Schadflächen auf über 3.000 Waldgrundstücken wurden festgestellt. In Kärnten fielen ca. 1,5 Millionen Kubikmeter an Schadholz an. Nahezu 59 Prozent der Schadflächen liegen in Bereichen mit einer Neigung steiler als 30 Grad. In Osttirol fielen rund 600.000 Kubikmeter Schadholz an. Das entspricht mehr als der Hälfte der im mehrjährigen Jahresdurchschnitt in Tirol genutzten Holzmenge und dem Dreifachen des jährlichen Holzeinschlags in Osttirol. 95 Prozent der betroffenen Flächen sind Schutzwald.
Gezielte Maßnahmen können die Widerstandskraft der heimischen Wälder sichern und deutlich erhöhen. Insbesondere Kleinwaldeigentümerinnen und -waldeigentümer bedürfen der besonderen Unterstützung bei der klimaangepassten nachhaltigen Schutzwaldbewirtschaftung.