Die Meilensteine und deren Umsetzungsjahr (in Klammer) in diesem Leuchtturm:
Schutzwald- Investitionsprogramm des Bundes ist genehmigt und finanziell abgesichert (2020)
Der Bund investiert in den nächsten zehn Jahren 100 Millionen Euro aus den Mitteln des Katastrophenfonds in die Stärkung der Wälder mit Objektschutzfunktion. Die Bedeckung ist aus den derzeitigen Mitteln aus dem Katastrophenfonds sichergestellt. Eine Arbeitsgruppe des BML und der WLV, in Kooperation mit den Landesforstdirektionen und dem Bundesministerium für Finanzen, wird die Förderkriterien definieren und festlegen. Zur Umsetzung der Investitionsschwerpunkte wird die Schutzwaldprojektkulisse, unter Berücksichtigung der Wildökologie und Jagd, als Grundlage herangezogen. Die objektschutzwaldbezogenen Investitionen werden unter anderem mit Flächenwirtschaftlichen Projekten umgesetzt.
Konkrete Maßnahmenpläne für das Programm „Ländliche Entwicklung 2021–2027" sind präsentiert, ein Fördersystem mit gebündelten Instrumenten für die regionale Planung ist eingerichtet (2020)
Neben dem Katastrophenfond wird auch in der Ländlichen Entwicklung die Förderung von Standort- und Objektschutzwälder berücksichtigt und forciert. Zielführend sind größere Planungseinheiten und Rahmenanträge. Es sollen Maßnahmenpläne aus den Bereichen Schutzwald, Naturschutz, Wildökologie, Wasser, Infrastruktur und Klimaanpassung implementiert werden. Der Bürokratieabbau soll durch Bündelung von Antragsstellenden vereinfacht werden. Unter anderem soll ein Fördersystem für integrale und regionale Schutzwaldplanung eingerichtet werden.
Expertise zu neuen Finanzierungs- und Transfermodellen für den Schutzwald liegt vor (2020)
Es wurde bereits eine Expertengruppe einberufen, welche die Handlungsoptionen zur Attraktivierung der Schutzwaldbewirtschaftung strukturell darstellt. Die verschiedensten Expertisen zu neuen Finanzierungsquellen und Transfermodellen werden validiert und berücksichtigt. Die im November 2019 beauftragte Studie "Schutzwald attraktiv machen: verwalten - investieren - wirtschaften" der Universität für Bodenkultur soll sämtliche rechtliche und wirtschaftliche Aspekte abhandeln und Empfehlungen darstellen. Diese werden mit der zuständigen Arbeitsgruppe evaluiert, um entsprechende innovative Vorschläge den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern vorzulegen.