Verhalten im Schutzwald
Der Wald prägt die Landschaft und stellt für viele Menschen eine Verbindung zur Natur her. Schutzwald befindet sich oft in attraktiven alpinen und touristischen Lagen. Viele Österreicherinnen und Österreicher und unsere Gäste verbringen ihre Freizeit im und um den Schutzwald.
Es dürfen sich alle zu Erholungszwecken im Schutzwald aufhalten, dort wandern, spielen, die Landschaft und Natur genießen. Um Konflikte zu vermeiden gibt es gewisse Verhaltensregeln.
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Kategorie: Bildungsmaterialien
© BML
Wald-Begleiter: Richtiges Verhalten in Österreichs Wäldern
Aufgrund der Corona Krise haben viele Menschen vermehrt ihre Freizeit im Wald verbracht. Obwohl der Wald viele Eigentümerinnen und Eigentümer hat, dürfen ihn grundsätzlich alle Menschen zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten. Dabei müssen aber gewisse "Spielregeln" eingehalten werden.
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© LFBÖ/Jäger
Wann ist das Betreten eines Waldes erlaubt oder verboten?
Rund 48 Prozent der österreichischen Staatsfläche sind Wald. Darf nun jedermann jeden Wald wann auch immer es ihm beliebt betreten, auf Waldwegen wandern bzw. den Wald durchqueren?
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© BML/Alexander Haiden
Ist das Radfahren im Wald erlaubt?
Im Forstgesetz 1975 wird geregelt, dass jedermann den Wald zu Erholungszwecken betreten darf. Fahren und Reiten im Wald sind nur mit Erlaubnis des Waldeigentümers bzw. Forststraßenerhalters gestattet.
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© OÖ. Tourismus/Hermann Erber
Darf man im Wald Schifahren?
Das Abfahren mit Schiern im Wald ist im Bereich von Aufstiegshilfen (z.B. Seilbahnen) nur auf markierten Pisten oder Schirouten gestattet.
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© BML/Andrea Jakab
Ist das Pilze- und Beerensammeln im Wald erlaubt?
Pilze, Beeren und sonstiges Waldobst (z.B. Edelkastanien) stehen grundsätzlich im Eigentum des Waldeigentümers.
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© BML/Rainer Hinterleitner
Ist das Feueranzünden im Wald gestattet?
Darf man im Wald ein Lagerfeuer errichten? Wer darf eigentlich im Wald ein Feuer anzünden und unterhalten und was ist dabei zu beachten?
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Kategorie: Artikel
© Pflanzenwerkstatt Grafenweiden/Hans Kiessling
Darf man im Wald Reiten?
Eine über das Betreten und Aufhalten zu Erholungszwecken hinausgehende Benutzung, wie das Reiten, aber auch das Lagern bei Dunkelheit, Zelten, oder Befahren bedarf einer Zustimmung.
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© BML/Alexander Haiden
Darf man im Wald lagern, zelten oder wohnen?
Die Benützung des Waldes zum Lagern über Nacht bei Dunkelheit, zum Zelten bzw. Campieren ohne Zustimmung der Waldeigentümerin bzw. des Waldeigentümers ist mit einer Geldstrafe zu bestrafen.
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Kategorie: Artikel
© BML/LFZ/Buchgraber
Darf man im Wald Rodeln?
Das Rodeln oder auch das Bobfahren im Wald (wozu auch die Forststraßen oder sonstigen Waldwege gehören) gilt als Befahren und erfordert daher die Zustimmung des Waldeigentümers bzw. Forststraßenerhalters.
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Kategorie: Artikel
© BML/Bernhard Kern
Ist das Sammeln und Aneignen von Klaubholz im Wald erlaubt?
Viele Personen fragen sich, warum man Brennholz kaufen muss, obwohl im Wald abgefallene Äste, sonstiges Bruchholz und Holzreste nach Fällungen vorhanden sind?
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